Kosten

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen:
Die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde sowie für die Probatorischen Sitzungen werden von Ihrer Kasse in jedem Fall übernommen. Danach wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Genehmigt Ihre Kasse diesen, so werden auch die Kosten für die weiteren Therapiestunden übernommen.
Bitte denken Sie daran, die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen in jedem Quartal mitzubringen.


Mitglieder privater Krankenkassen/Beihilfe:
Die Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und sind gesetzlich vorgegeben. Die privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfe übernehmen in aller Regel die Kosten hierfür. Bei den meisten Kassen muss nach den ersten probatorischen Sitzungen ein Therapieantrag für die Leistungszusage gestellt werden, bei anderen Kassen reicht die Rechnungsstellung durch die behandelnde Psychotherapeutin. Hier empfiehlt es sich, in Ihrem Versicherungstarif nachzusehen, wie viele erstattungsfähige Psychotherapiesitzungen pro Jahr von Ihrem Versicherer übernommen werden.


Selbstzahler:
Sollten Sie Ihre Versicherung nicht in Anspruch nehmen wollen oder eine Beratung zu Themen wünschen, die außerhalb der von den Kassen übernommenen Leistungen liegt, ist es selbstverständlich auch möglich, die Sitzungen selbst zu bezahlen. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GÖA/GOP); die Überweisung des Betrags erfolgt nach Rechnungserhalt.